Liebe Patientin, lieber Patient,
das Wichtigste für Ihren Behandlungserfolg ist, dass Ihr/e Zahnarzt /-ärztin sich zu 100 Prozent auf Sie konzentrieren kann. Um hierfür möglichst viel Zeit zu haben, hat er/sie die Abrechnung uns, dem ABZ Zahnärztliches Rechenzentrum für Bayern GmbH in Gröbenzell übertragen.
Das ABZ·ZR gewährleistet die korrekte Bearbeitung der von ihm/ihr vorgegebenen Rechnungen. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in der Abrechnung entlastet das ABZ·ZR Ihre/n Zahnarzt /-ärztin deutlich bei den Verwaltungstätigkeiten. Die eingesparte Zeit kommt somit voll und ganz Ihnen zu Gute.
Für Ihre Fragen zur Abrechnung stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter des ABZ·ZR gerne zur Verfügung. Insbesondere helfen Ihnen die Experten bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche gegenüber Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern. Zusätzlich bietet Ihnen das ABZ·ZR an, Ihre Rechnung in Teilzahlungen zu begleichen.
Nach geltender Rechtslage ist es erforderlich, dass Sie uns Ihr Einverständnis mit diesem Abrechnungsweg schriftlich erklärt haben. Deshalb haben wir um Ihre Zustimmung gebeten und deswegen haben Sie hierzu die Einverständniserklärung auf der Rückseite unterschrieben.
Selbstverständlich ist das ABZ·ZR zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Die rechnungsbezogenen Daten werden aufgrund steuer- und handelsrechtlicher Vorschriften zehn Jahre aufbewahrt. Ihre Patientendaten werden unter keinen Umständen an Adressanbieter, Marketingunternehmen oder den Handel weitergegeben.
das Wichtigste für Ihren Behandlungserfolg ist, dass Ihr/e Zahnarzt /-ärztin sich zu 100 Prozent auf Sie konzentrieren kann. Um hierfür möglichst viel Zeit zu haben, hat er/sie die Abrechnung uns, dem DZR – Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH in Stuttgart übertragen.
Das DZR gewährleistet die korrekte Bearbeitung der von ihm/ihr vorgegebenen Rechnungen. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in der Abrechnung entlastet das DZR Ihre/n Zahnarzt /-ärztin deutlich bei den Verwaltungstätigkeiten. Die eingesparte Zeit kommt somit voll und ganz Ihnen zu Gute.
Für Ihre Fragen zur Abrechnung stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter des DZR gerne zur Verfügung. Insbesondere helfen Ihnen die Experten bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche gegenüber Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern. Zusätzlich bietet Ihnen das DZR an, Ihre Rechnung in Teilzahlungen zu begleichen.
Nach geltender Rechtslage ist es erforderlich, dass Sie uns Ihr Einverständnis mit diesem Abrechnungsweg schriftlich erklärt haben. Deshalb haben wir um Ihre Zustimmung gebeten und deswegen haben Sie hierzu die Einverständniserklärung auf der Rückseite unterschrieben.
Selbstverständlich ist das DZR zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Die rechnungsbezogenen Daten werden aufgrund steuer- und handelsrechtlicher Vorschriften zehn Jahre aufbewahrt. Ihre Patientendaten werden unter keinen Umständen an Adressanbieter, Marketingunternehmen oder den Handel weitergegeben.
das Wichtigste für Ihren Behandlungserfolg ist, dass Ihr/e Zahnarzt /-ärztin sich zu 100 Prozent auf Sie konzentrieren kann. Um hierfür möglichst viel Zeit zu haben, hat er/sie die Abrechnung uns, dem DZR – Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH in Neuss übertragen.
Das DZR gewährleistet die korrekte Bearbeitung der von ihm/ihr vorgegebenen Rechnungen. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in der Abrechnung entlastet das DZR Ihre/n Zahnarzt /-ärztin deutlich bei den Verwaltungstätigkeiten. Die eingesparte Zeit kommt somit voll und ganz Ihnen zu Gute.
Für Ihre Fragen zur Abrechnung stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter des DZR gerne zur Verfügung. Insbesondere helfen Ihnen die Experten bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche gegenüber Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern. Zusätzlich bietet Ihnen das DZR an, Ihre Rechnung in Teilzahlungen zu begleichen.
Nach geltender Rechtslage ist es erforderlich, dass Sie uns Ihr Einverständnis mit diesem Abrechnungsweg schriftlich erklärt haben. Deshalb haben wir um Ihre Zustimmung gebeten und deswegen haben Sie hierzu die Einverständniserklärung auf der Rückseite unterschrieben.
Selbstverständlich ist das DZR zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Die rechnungsbezogenen Daten werden aufgrund steuer- und handelsrechtlicher Vorschriften zehn Jahre aufbewahrt. Ihre Patientendaten werden unter keinen Umständen an Adressanbieter, Marketingunternehmen oder den Handel weitergegeben.
das Wichtigste für Ihren Behandlungserfolg ist, dass Ihr/e Zahnarzt /-ärztin sich zu 100 Prozent auf Sie konzentrieren kann. Um hierfür möglichst viel Zeit zu haben, hat er/sie die Abrechnung uns, der HZA – Hanseatische Zahnärztliche Abrechnungs- und Service- Gesellschaft mbH in Hamburg übertragen.
Die HZA gewährleistet die korrekte Bearbeitung der von ihm/ihr vorgegebenen Rechnungen. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in der Abrechnung entlastet die HZA Ihre/n Zahnarzt /-ärztin deutlich bei den Verwaltungstätigkeiten. Die eingesparte Zeit kommt somit voll und ganz Ihnen zu Gute.
Für Ihre Fragen zur Abrechnung stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter der HZA gerne zur Verfügung. Insbesondere helfen Ihnen die Experten bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche gegenüber Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern. Zusätzlich bietet Ihnen die HZA an, Ihre Rechnung in Teilzahlungen zu begleichen.
Nach geltender Rechtslage ist es erforderlich, dass Sie uns Ihr Einverständnis mit diesem Abrechnungsweg schriftlich erklärt haben. Deshalb haben wir um Ihre Zustimmung gebeten und deswegen haben Sie hierzu die Einverständniserklärung auf der Rückseite unterschrieben.
Selbstverständlich ist die HZA zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Die rechnungsbezogenen Daten werden aufgrund steuer- und handelsrechtlicher Vorschriften zehn Jahre aufbewahrt. Ihre Patientendaten werden unter keinen Umständen an Adressanbieter, Marketingunternehmen oder den Handel weitergegeben.
das Wichtigste für Ihren Behandlungserfolg ist, dass Ihr/e Zahnarzt /-ärztin sich zu 100 Prozent auf Sie konzentrieren kann. Um hierfür möglichst viel Zeit zu haben, hat er/sie die Abrechnung uns, dem FRH – Freies Rechenzentrum Heilberufe eine Niederlassung der DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH, Stuttgart übertragen.
Das FRH gewährleistet die korrekte Bearbeitung der von ihm/ihr vorgegebenen Rechnungen. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in der Abrechnung entlastet das FRH Ihre/n Zahnarzt /-ärztin deutlich bei den Verwaltungstätigkeiten. Die eingesparte Zeit kommt somit voll und ganz Ihnen zu Gute.
Für Ihre Fragen zur Abrechnung stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter des FRH gerne zur Verfügung. Insbesondere helfen Ihnen die Experten bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche gegenüber Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern. Zusätzlich bietet Ihnen das FRH an, Ihre Rechnung in Teilzahlungen zu begleichen.
Nach geltender Rechtslage ist es erforderlich, dass Sie uns Ihr Einverständnis mit diesem Abrechnungsweg schriftlich erklärt haben. Deshalb haben wir um Ihre Zustimmung gebeten und deswegen haben Sie hierzu die Einverständniserklärung auf der Rückseite unterschrieben.
Selbstverständlich ist das FRH zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Die rechnungsbezogenen Daten werden aufgrund steuer- und handelsrechtlicher Vorschriften zehn Jahre aufbewahrt. Ihre Patientendaten werden unter keinen Umständen an Adressanbieter, Marketingunternehmen oder den Handel weitergegeben.
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.