Häufig gestellte Fragen
und deren Antworten

Die Fragen, die uns am häufigsten erreichen, haben wir hier für Sie aufgelistet - unterteilt in FAQ für Patienten und FAQ für Zahnmediziner. Sie finden nicht, wonach Sie suchen? Dann kontaktieren Sie uns.

FAQ Patienten

Um sich bei Verwaltungstätigkeiten, die im Praxisalltag anfallen, unterstützen zu lassen, hat sich Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin  für eine Zusammenarbeit mit uns entschieden. Aufgrund dieser Kooperation übernehmen wir für Ihre Zahnarztpraxis die Erstellung der Rechnung.

Immer mehr Mediziner entscheiden sich für eine derartige Lösung. Durch den Wegfall administrativer Aufgaben wird wertvolle Arbeitszeit eingespart. Die möchten die Zahnmediziner einsetzen, um sich verstärkt der Behandlung, Beratung und Betreuung ihrer Patientinnen und Patienten zu widmen.

Für Sie ist die Rechnungsstellung über die ABZ-ZR selbstverständlich kostenlos. 

Damit die ABZ-ZR die in der Praxis erfolgten Leistungen abrechnen kann, ist es erforderlich, dass Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt sämtliche Rechnungsdaten an uns übertragen. Gemäß Datenschutzbestimmungen handelt es sich dabei um Ihre persönlichen Daten. Aus diesem Grund muss Ihre schriftliche Einwilligung für diese Art des Abrechnungsweges erfolgen. Sie können sich darauf verlassen, dass die ABZ-ZR Ihre Daten auf der Basis Ihrer Einwilligung nur für die Abrechnungserstellung verwendet und im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Das Team der ABZ-ZR steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 07.30 und 17.30 Uhr telefonisch für Ihre Fragen zur Verfügung. Gerne können Sie auch den Kontaktbereich auf der Internetseite nutzen, um mit uns in Kontakt zu treten. Bitte vergessen Sie nicht, die Rechnungsnummer anzugeben, wenn Sie uns Ihr Anliegen schildern. Neben Fragen rund um Ihre Rechnung sind wir Ihnen ebenfalls gerne bei Anliegen behilflich, bei denen es um Teilzahlung oder Erstattungsschwierigkeiten mit Ihrer Versicherung geht. Wir werden Ihre Anfrage sorgfältig prüfen und uns danach umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Zur Abrechnung und Geltendmachung der Forderungen sind vor allem Daten aus der Patientenkartei erforderlich: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Befunde, Behandlungsdaten und -verläufe. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass die ABZ-ZR eine weiterführende Prüfung Ihrer Bonität veranlassen muss. Das erfolgt durch eine Abfrage bei einer Auskunftei. Entweder wird Ihre Zahnarztpraxis oder die ABZ-ZR Ihren Namen und Ihre Anschrift auf Nachfrage der Auskunftei mitteilen.

Ihre an uns durch die Zahnarztpraxis übermittelten Daten bilden die Grundlage, auf der Ihre Rechnung erstellt wird. Die ABZ-ZR unterliegt der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit. Ihre Daten werden daher mit äußerster Sorgfalt unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Maßnahmen behandelt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass rechnungsbezogene Daten im Zuge von steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften einer Aufbewahrungsdauer von zehn Jahren unterliegen. Wenn der mit der Verarbeitung verfolgte Zweck erreicht ist, wird die ABZ-ZR selbstverständlich all Ihre personenbezogenen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unverzüglich löschen. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie hier nachlesen.

Wie bieten Ihnen einfache und attraktive Teilzahlungsmöglichkeiten an, bei welchen Sie selbst Ratenhöhe und Laufzeit bestimmen können. So haben Sie die monatliche Belastung selbst in der Hand. Auch die Entscheidung, ob Ihre Zahlungen zum 01. oder 15. eines Monats fällig werden, liegt ganz bei Ihnen.

Nutzen Sie den praktischen ABZ-ZR Teilzahlungsrechner, um Laufzeit und Ratenhöhe individuell zu berechnen.

Sie haben sich entschieden, Ihre Rechnung per Teilzahlung zu begleichen? Dann vereinbaren sie umkompliziert telefonisch, klassisch per Post oder online über den Kontaktbereich Ihre Teilzahlung.  

Unter dem Navigationspunkt "Patient" finden Sie auch unseren ABZ-ZR Teilzahlungsrechner

FAQ Zahnmediziner

Ganz klar: Entlastung im Praxisalltag und gesicherte Liquidität durch Sofortauszahlung!

Der eigentliche Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt in der zahnmedizinischen Versorgung Ihrer Patienten/-innen und nicht im Verwalten von Rechnungen, der Kontrolle von Zahlungseingängen und dem Einleiten von Mahnverfahren. Als Kunde des ABZ-ZR können Sie ganz einfach online Ihre Abrechnungsunterlagen übermitteln und erhalten Ihr Honorar auf Wunsch innerhalb eines Werktags. Außerdem bieten wir Ihnen 100% Forderungsausfallschutz. Zusätzlich bieten wir Ihnen unsere 

Online-Tools und Sonderservices sowie regelmäßige Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Online- und Präsenzseminaren und Kongressen.

Unter der Rubrik Zahnmedinizer und Online-Tools können Sie sich einen Überblick über unser vielfältiges Leistungsangebot verschaffen. Die ABZ-ZR unterstützt Sie nicht nur durch die Sofortauszahlung Ihres Honorars, sondern steht Ihnen auch bei Problemen mit den Kostenträgern, der Übernahme des gesamten Mahnwesens inklusive Forderungsausfallschutz und mit vielen weiteren Online-Tools und Sonderservices, die Sie im Praxisalltag unterstützen, zur Seite. Wir begleiten Sie von der Existenzgründung bis zur Praxisabgabe. Fordern Sie unverbindlich und kostenlos Ihr persönliches Infopaket an.

Durch die Abrechnung über uns ergeben sich für Ihre Patienten und Patientinnen attraktive Teilzahlungsmöglichkeiten. Bei Rechnungsbegleichung innerhalb von zwei bis sechs Monatsraten bleibt dieser Service für Ihre Patienten kostenlos. Über diesen Zeitraum hinaus bieten wir kostenpflichtige Teilzahlungen von bis zu 72 Monaten bzw. 6 Jahren an. 

Unser ErstattungsService übernimmt außerdem die Begründung durchgeführter Behandlungen vor Krankenkassen oder Beihilfeträger – solange, bis Ihre berechtigte Forderung durchgesetzt ist – sodass  Ihnen wertvolle Zeit erspart und Ihren Patientinnen und Patienten die angemessene Kostenerstattung gewährt wird.

Da Sie Zugriff auf unseren ABZ-ZR DokumentenPool erhalten, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Patientinnen und Patienten wichtige Formulare in insgesamt 14 Sprachen zur Verfügung zu stellen. 

Die ABZ-ZR ist der Ansprechpartner für Ihre Patientinnen und Patienten bei allen Fragen rund um die Rechnungsabwicklung und Wünsche nach einer Teilzahlung. Daher werden Sie ebenfalls in dieser Hinsicht entlastet. Auch bei Fragen, die den Beihilfeträger oder die Krankenversicherung betreffen, stehen die Spezialisten aus unserem Erstattungsteam Ihren Patientinnen und Patienten mit Rat und Tat zur Seite.

Nein, denn alle Softwareanbieter stellen eine Schnittstelle zur Datenübermittlung an uns zur Verfügung. Sie müssen daher keine Veränderungen Ihrer aktuellen IT vornehmen. Damit die Schnittstelle in Ihre Software integriert werden kann, unterstützen Sie unsere Mitarbeiter gerne vor Ort in Ihrer Praxis.

Wenn Sie sich entscheiden, bei uns Kunde zu werden, unterschreiben Sie einen Vertrag ohne eine bestimmte Laufzeit. Sie haben die Möglichkeit, direkt von unserem kompletten Service zu profitieren und sich ein Bild von unserem Leistungsspektrum zu machen.

Sollte das Angebot wider Erwarten nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie den Vertrag mit uns jederzeit kündigen.

Ja! Der Datenüberlassungsvertrag (Abrechnungsvertrag), den Sie mit uns abschließen, regelt die Einhaltung der Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflicht bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen (Art. 32-36 DSGVO) klar und gesetzeskonform. Darüber hinaus sorgt unser Datenschutzbeauftragter dafür, dass alles korrekt angewendet wird. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Wenn Sie sich für eines unserer Online- oder Präsenzseminare oder einen Kongress anmelden möchten, wählen Sie unter der Rubrik  Seminare & Events ganz einfach Ihre Wunschveranstaltung aus und folgen Sie den Anweisungen auf der entsprechenden Detailseite. Dort halten wir für Sie alle Informationen rund um die Veranstaltung und die Teilnahme bereit. Gerne können Sie für die Anmeldung auch direkten Kontakt mit uns aufnehmen.

In unserem Kontaktbereich finden Sie alle Ansprechpartner für Ihre individuelle Frage nach Anliegen und Region gelistet. Um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, können Sie uns gerne anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.