Wenn die Praxis zum Menschen kommt
Für viele Menschen ist der Gang zum Zahnarzt eine Herausforderung: Millionen sind pflegebedürftig und oft in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Die aufsuchende zahnärztliche Betreuung ist daher eine wichtige Lösung, um die Versorgung auch für diese Patientengruppe sicherzustellen – sei es in Pflegeeinrichtungen oder zu Hause.
Mit gutem Beispiel gehen die Brüder Dres. Björn und Sören Clamors in Blomberg voran. Hier, rund 40 Kilometer nordöstlich von Paderborn, gehört die aufsuchende zahnärztliche Betreuung zur gelebten Familientradition: "Schon unser Großvater, der die Praxis 1938 gegründet hat, versorgte seit 1959 ein Altenheim. Unser Vater hat den Service auf drei Einrichtungen ausgeweitet. Heute betreuen wir über 20 Pflegeheime sowie immobile Patientinnen und Patienten zu Hause – mit dem kompletten Leistungsspektrum, das wir auch in unserer Praxis anbieten", berichtet Sören Clamors.
Ermöglicht wird dieses Versorgungskonzept durch ein selbst entwickeltes Behandlungsfahrzeug mit dem Namen BumV – kurz für "Behandlung und medizinische Vorsorge". Inzwischen ist bereits die zweite, optimierte Generation im Einsatz. Ausgestattet mit Heizung, Klimaanlage, Frischwasser- und Absauganlage, einem großen Akku zur autarken Stromversorgung sowie einer sicheren VPN-Anbindung an die Praxissoftware, erlaubt der BumV zahnärztliche Behandlungen unabhängig von Ort und Infrastruktur.
Ein Feature hebt Sören Clamors neben dem digitalen Röntgen besonders hervor: Statt eines Behandlungsstuhls gibt es im BumV eine Aufnahmestation für Rollstühle. „Die Patientinnen und Patienten werden hereingefahren und können während der Behandlung sitzen bleiben. Ein Umlagern ist nicht nötig. Selbst schwere Pflegerollstühle lassen sich so heben, kippen oder drehen und in die perfekte Position bringen“, erklärt Clamors.
Je nach Ausstattung belaufen sich die Kosten für das Fahrzeug auf 300.000 bis 400.000 Euro. Damit sich die Investition rechnet, muss das mobile Team regelmäßig im Einsatz sein. In Blomberg und Umgebung funktioniert dieses Konzept reibungslos: 20 bis 25 Behandlungstermine am Tag sind realistisch – auch dank effizienter Planung und eingespielter Abläufe. "Wir haben das so gut organisiert, dass sich die Anschaffung schnell amortisiert hat. Dieses Standbein unserer Praxis ist heute nicht mehr wegzudenken", betont Sören Clamors.
Spezialfahrzeuge im Einsatz
Das sieht Zahnarzt Dr. Christoph Blum, der in Bad Ems und Montabaur tätig ist, ganz ähnlich. "Damit sich das rechnet, braucht es ein hohes Maß an Effizienz, eine gute Koordination und die Möglichkeit, vor Ort mehr zu leisten als nur Kontrolluntersuchungen. Es lohnt sich nur, wenn wir alle Leistungen wie in der Praxis erbringen können – vom Röntgen über die Zahnreinigung bis hin zur Oralchirurgie inklusive Anästhesie." Dafür setzt Blum ebenfalls auf Spezialfahrzeuge – bei ihm sind mittlerweile zwei umgebaute ehemalige Rettungswagen im Einsatz.
Anfangs betrieb die Praxis eine mobile Versorgungseinheit in Form eines Containers, der per Abrollkipper zu den Einsatzorten transportiert wurde. "Das war ideal für die Betreuung größerer Einrichtungen wie Pflegeheimen, wo wir ganze Behandlungstage organisiert haben", erinnert sich Blum. Inzwischen liegt der Fokus stärker auf individueller Betreuung: "Wir fahren gezielt zu den Patientinnen und Patienten, lagern sie vom Pflegebett auf eine Trage um, bringen sie ins Fahrzeug, behandeln sie dort – und bringen sie anschließend wieder zurück in ihr Bett."
Vollständig digitalisierte Arbeitsweise
Einen noch direkteren Weg zum Patienten geht DENTagil mit einem mobilen zahnärztlichen Konzept, das auf Behandlungen „in vertrauter Umgebung und direkt am Bett“ setzt. Unter dem Dach der Hamburger Dein Dental GmbH bieten mittlerweile vier Standorte diese Form der Versorgung an – in Karlsruhe, Köln und im unterfränkischen Gössenheim nördlich von Würzburg. Dort behandeln Dr. Volkmar Göbel und sein Team neben der Praxis auch in den Zimmern von Pflegeeinrichtungen oder im häuslichen Umfeld der Patientinnen und Patienten. "Gerade für hochbetagte oder pflegebedürftige Menschen ist das eine große Erleichterung", betont Göbel.
Grundlage für den Erfolg sei die voll digitalisierte Arbeitsweise: "Wir arbeiten mit mobilen digitalen Röntgengeräten, haben einen Intraoralscanner dabei, bringen Laptops mit und können so den technischen Standard der Praxis auch mobil bieten", erklärt Göbel. Besonders stolz ist er auf die Zertifizierung seines mobilen Angebots nach der Qualitätsnorm ISO 9001. Diese hat er bewusst angestrebt, da es bislang keine verbindlichen Leitlinien für die Alterszahnmedizin im mobilen Bereich gibt. Auch in puncto Wirtschaftlichkeit zieht Göbel ein positives Fazit: "Es funktioniert, wenn man es effizient organisiert und auf Basis von Kooperationsverträgen arbeitet."
Steigender Bedarf, wenig Angebot
Ist die mobile zahnärztliche Versorgung ein Wachstumsmarkt? Zahnarzt Dr. Blum sieht das differenziert. „Wir bräuchten deutlich mehr mobile Zahnärztinnen und Zahnärzte“, sagt er. Doch dafür müssten mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens müsse das Gesundheitssystem diese Versorgungsform aktiv fördern. Zweitens erfordere eine mobile Vollversorgung spezielle Kenntnisse, über die nicht jede Zahnärztin oder jeder Zahnarzt verfüge – etwa in der Notfallmedizin. Und drittens sei auch die persönliche Einstellung entscheidend: "Man muss es wirklich wollen, bei Wind und Wetter unterwegs zu sein und unter herausfordernden Bedingungen zu behandeln." Sein Fazit fällt daher eher ernüchternd aus: "Solange sich Vergütung, Ausbildung und Motivation nicht ändern, werden wir wohl nicht viel mehr Praxen sehen, die auf mobile Behandlung setzen."
Die Lücke zwischen dem steigenden Bedarf und dem noch überschaubaren Angebot schließen auch engagierte Zahnärzte wie Thomas Birkenmeier aus dem südpfälzischen Edenkoben. Fast jeden Dienstagvormittag macht er sich mit einer Assistentin auf den Weg – im Gepäck: ein mobiler Behandlungsstuhl, zwei Hocker, eine mobile Behandlungseinheit und eine LED-Lampe. Das Ziel: Patientinnen und Patienten in Alten- und Behindertenheimen oder in ihrem Zuhause.
Vor Ort kann Birkenmeier Zähne reparieren, überkronen, ziehen und noch vieles mehr. Doch ohne mobile Röntgeneinheit und Narkoseoption stößt das mobile Arbeiten an gewisse Grenzen. Zudem bedeutet jeder Außeneinsatz auch: Die Praxis steht währenddessen weitgehend still – bis auf den Telefondienst. Den wirtschaftlichen Nutzen dieser Arbeit beurteilt Birkenmeier zurückhaltend. "Da steckt schon ein bisschen Idealismus dahinter", sagt er. Doch wenn ihn die Patientinnen und Patienten nach der Behandlung glücklich anschauen, sei auch das eine Belohnung für die eigene Arbeit.
Aufsuchende zahnärztliche Betreuung in Kürze
- Wachsende Bedeutung: Der demografische Wandel erhöht die Relevanz der aufsuchenden zahnärztlichen Versorgung. Rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, ihre Zahl wird in den nächsten Jahrzehnten stark steigen. Viele von ihnen sind in ihrer Mobilität stark eingeschränkt.
- Anspruchsberechtigte: Für die aufsuchende Betreuung anspruchsberechtigt sind Menschen mit anerkanntem Pflegegrad nach SGB XI (Pflegegrade 1 bis 5) und Menschen mit Behinderungen, wenn ein erheblicher Unterstützungsbedarf bei der Mundhygiene besteht. Die Betreuung kann sowohl in stationären Einrichtungen (Pflegeheimen) als auch im häuslichen Umfeld stattfinden.
- Gesetzliche Regelungen: § 22 Abs. 1 SGB V sowie §§ 119b Abs. 1 und 87 Abs. 2j SGB V fördern die zahnärztliche Betreuung in Pflegeeinrichtungen durch Kooperationsverträge und erhöhte Vergütungen.
- Leistungsumfang: Erhebung des Mundgesundheitsstatus, Beratung zur Mundund Zahnpflege, Erstellung eines individuellen Mundpflegeplans, Anleitung des Pflegepersonals, Erhebung des Pflegebedarfs bei Zahnprothesen, gegebenenfalls Behandlung vor Ort – im Rahmen des Möglichen.
- Abrechnung und Vergütung: Die aufsuchende Betreuung ist extrabudgetär vergütet, also unabhängig vom regulären Punktzahlvolumen. Dies soll Anreize schaffen, diese Versorgungsform aktiv anzubieten.
- Privatversicherte anders geregelt: Sie sind von der gesetzlichen Regelung nach § 22a SGB V nicht erfasst. Ihre Abrechnung erfolgt nach der GOZ/GOÄ ohne Pflegegradbindung, aber mit zahnmedizinischer Notwendigkeit. Eine gesonderte Vergütungsvereinbarung wird empfohlen.
Dieser Artikel erschien ursprünglich in der Ausgabe 02/2025 des DZR Xtrablatt.
Autor: Michael Hasenpusch