Wichtiges Update zur Hygienepauschale
Ab 01. Oktober bis zunächst 31. Dezember 2020 können Zahnärzte die Hygienepauschale nur noch zum Einfachsatz der GOZ 3010 (6,19 Euro) berechnen. Alle Informationen erhalten Sie auf der Homepage der BZÄK.
Ab 01. Oktober bis zunächst 31. Dezember 2020 können Zahnärzte die Hygienepauschale nur noch zum Einfachsatz der GOZ 3010 (6,19 Euro) berechnen. Alle Informationen erhalten Sie auf der Homepage der BZÄK.