Stellungnahme der BZÄK zur "Bedeutung von Leitlinien für die Berechnungsfähigkeit zahnärztlicher Leistungen"
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat im Juli 2024 eine neue Stellungnahme zur "Bedeutung von Leitlinien für die Berechnungsfähigkeit zahnärztlicher Leistungen" veröffentlicht.
Demnach kann der wiederholt vertretenen Auffassung, wonach lediglich leitliniengemäßen Leistungen eine medizinische Notwendigkeit innewohne und ausschließlich derartige Leistungen im Sinne der GOZ berechnungsfähig und gemäß den MB/KK 2009 erstattungspflichtig seien, nicht gefolgt werden, so die BZÄK.
Die komplette Stellungnahme finden Sie bei der Bundeszahnärztekammer:
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