"Fake News" in der zahnärztlichen Abrechnung - Teil 4: Zuschläge
Sogenannte Fake News kursieren heute in vielen Themenbereichen, auch in der Medizin. Selbst wenn sich ihre Falschheit erwiesen hat, lassen sich Zweifel kaum mehr aus der Welt schaffen. Auch zu zahnärztlichen Abrechnungen gibt es regelmäßig kuriose Auffassungen, die auf allen Seiten für Unsicherheit sorgen und zu einem Honorarverlust in der Zahnarztpraxis führen können. Damit Sie dies zukünftig vermeiden können, haben wir einige dieser Falschmeldungen in unserer Serie zusammengestellt.
Zuschläge
Aussage: "Zuschläge sind nicht kombinierbar"
Dieser Aussage können wir teilweise zustimmen, allerdings muss hier klar differenziert werden:
- OP-Zuschläge nach GOZ 0500ff. und GOÄ 442ff. sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
- Neben den OP-Zuschlägen können aber selbstverständlich Zuschläge für den Laser (GOZ 0120/GOÄ 441) oder für das OP-Mikroskop (GOZ 0110/GOÄ 440) berechnet werden.
Dieser Artikel wurde erstmalig in der Ausgabe 3/2024 des Xtrablatts veröffentlicht.