"Fake News" in der zahnärztlichen Abrechnung - Teil 6: Faktorsteigerung
Sogenannte Fake News kursieren heute in vielen Themenbereichen, auch in der Medizin. Selbst wenn sich ihre Falschheit erwiesen hat, lassen sich Zweifel kaum mehr aus der Welt schaffen. Auch zu zahnärztlichen Abrechnungen gibt es regelmäßig kuriose Auffassungen, die auf allen Seiten für Unsicherheit sorgen und zu einem Honorarverlust in der Zahnarztpraxis führen können. Damit Sie dies zukünftig vermeiden können, haben wir einige dieser Falschmeldungen in unserer Serie zusammengestellt.
Faktorsteigerung
Aussage: "Eine Faktorsteigerung ist nur möglich, wenn die Leistung durch den Zahnarzt persönlich erbracht wurde."
In § 5 Abs. 2 GOZ ist eindeutig geregelt, dass innerhalb des Gebührenrahmens die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen sind. Es ist keine Einschränkung verankert, dass dies nicht für delegierbare Maßnahmen gilt.
Somit ist auch diese Meldung falsch. Im Übrigen wäre es sogar möglich, für solche Leistungen eine Honorarvereinbarung zu treffen. Diese muss aber zwingend zwischen dem behandelnden Zahnarzt und dem Patienten getroffen werden – auch wenn die Durchführung der Leistung durch eine Mitarbeiterin erfolgt.
Dieser Artikel wurde erstmalig in der Ausgabe 3/2024 des Xtrablatts veröffentlicht.
