eHKP: Aktueller Sachstand

Nach aktuellem Sachstand soll der eHKP voraussichtlich zum 01.07.2022 eingeführt werden. Damit erfolgt die Übermittlung an die GKV und zurück zur Zahnarztpraxis künftig über KIM (Kommunikation im Medizinwesen), dem einheitlichen, modernen sowie sicheren Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente. Es wird davon ausgegangen, dass dadurch Prozesse beschleunigt werden und vermutlich bei „Standardplanungen“ auch ein schnelleres Genehmigungsverfahren durch die GKV erfolgt.

Hierfür werden folgende technische Voraussetzungen und Komponenten in der Praxis benötigt: 

  • Installation der Dienste für Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • Installation des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Fachmoduls (EBZ)  in der Praxisverwaltungssoftware. Bezüglich der Informationen über die Verfügbarkeit des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) Moduls muss der Praxisverwaltungssoftware-Anbieter angesprochen werden.
  • Elektronischer Heilberufsausweis.
  • Folgende Pläne in der Zahnmedizin werden (vermutlich stufenweise) in das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) überführt:
  • Kieferbruch
  • Kieferorthopädie
  • Parodontose 
  • Zahnersatz


Einige Kassenzahnärztliche Vereinigungen weisen schon jetzt darauf hin, dass ab dem 01.07.2022 nur noch in zu begründenden Ausnahmefällen, insbesondere bei Programmierfehlern oder sonstigen technischen Störungen, auf das Papierverfahren zurückgegriffen werden kann. Die KZV Baden-Württemberg informiert z. B. wie folgt auf ihrer Homepage:

 „Das Tempo der Umstellung bestimmen Sie: Bis zum Jahresende 2022 muss jedoch die Umstellung erfolgt sein. Bis dahin besteht neben dem digitalen Versand des Antrages weiterhin die Möglichkeit einen Antrag auf Papier zu verschicken.“

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung, inwieweit welche Bestimmungen für Sie gelten. 

Die Anwendung des Papierverfahrens ist auf dem Bemerkungsfeld des entsprechenden Vordrucks zu begründen. Diese Übergangsphase endet am 30.06.2023. Ab 01.07.2023 ist eine Antragstellung auf Papier generell nicht mehr möglich.

Hinweis:
Bitte beachten Sie auch, dass sich zum 01.07.2022 sowohl die Befund- als auch die Therapiekürzel ändern. Nähere Informationen hierzu finden Sie bei der KZVBW: 

https://www.kzvbw.de/wp-content/uploads/anlage-1-ebz-rs-kuerzel-hkp-ze-20220525-weitere-kuerzel.pdf

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert, sobald wir weitere Informationen zum eHKP erhalten.