Weißer Schriftzug auf hellblauem Hintergrund "Aktuelles zur Corona-Pandemie"

Entschädigung wegen Quarantäne bzw. Tätigkeitsverbot nach § 56 IfSG

FAQ und Checkliste zur Entschädigung nach § 56 IfSG_1.pdfMit den angestiegenen Infektionszahlen in der Bevölkerung insgesamt geht auch eine deutliche Zunahme der Zahnärzte/-ärztinnen oder ihre Praxismitarbeiter in Quarantäne einher.
 
Die Entschädigungsleistungen nach § 56 IfSG zu beantragen, stellt sich jedoch als nicht ganz unproblematisch dar, sodass unser Partner "Wilde & Partner mbB" komprimiert, aber dennoch in die Tiefe gehend, die wesentlichen Fragen rund um diesen Themenkomplex in einer Mandanteninformation für Sie zusammengestellt hat.

Im Dokument - zu finden unter Verweise - finden Sie alle Fragen und Antworten rund um das Thema Verdienstausfall aufgrund eines Tätigkeitsverbots bzw. häuslicher Quarantäne inklusive einer Checkliste.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Dr. Damas von Wilde & Partner mbB 

per E-Mail: Jens-Peter.Damas@wilde-partner.de

zur Verfügung.