Entschädigung wegen Quarantäne bzw. Tätigkeitsverbot nach § 56 IfSG
FAQ und Checkliste zur Entschädigung nach § 56 IfSG_1.pdfMit den angestiegenen Infektionszahlen in der Bevölkerung insgesamt geht auch eine deutliche Zunahme der Zahnärzte/-ärztinnen oder ihre Praxismitarbeiter in Quarantäne einher.
Die Entschädigungsleistungen nach § 56 IfSG zu beantragen, stellt sich jedoch als nicht ganz unproblematisch dar, sodass unser Partner "Wilde & Partner mbB" komprimiert, aber dennoch in die Tiefe gehend, die wesentlichen Fragen rund um diesen Themenkomplex in einer Mandanteninformation für Sie zusammengestellt hat.
Im Dokument - zu finden unter Verweise - finden Sie alle Fragen und Antworten rund um das Thema Verdienstausfall aufgrund eines Tätigkeitsverbots bzw. häuslicher Quarantäne inklusive einer Checkliste.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Dr. Damas von Wilde & Partner mbB
per E-Mail: Jens-Peter.Damas@wilde-partner.de
zur Verfügung.