Nahaufnahme einer Patientin auf dem Behandlungsstuhl, während sie von der Zahnärztin und der Assistentin behandelt wird

Fragen und Antworten zur vorübergehenden Absenkung des Umsatzsteuersatzes

Zum 01.07.2020 wird der Umsatzsteuersatz vorübergehend von 19 % auf 16 %, bzw. 7 % auf 5 % abgesenkt. Diese Umstellung, die zunächst für die Dauer des zweiten Halbjahres 2020 gilt, wirft viele Fragen in den Zahnarztpraxen auf. Um Sie bei der Umsetzung der neuen Regelung zu unterstützen, wollen wir Ihnen klare Antworten liefern. Dafür haben wir mit der Expertin Sabrina Krennrich-Böhm, Steuerberaterin, Dipl. Betriebswirtin (BA) und Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH), gesprochen. Im Interview beantwortet sie nicht nur Fragen zum Thema, sondern gibt auch wertvolle Tipps. 

Hier können Sie das vollständige Interview als PDF-Datei herunterladen.