Neuer Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen

Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen bestehend aus dem PKV-Verband, Beihilfestellen von Bund und Ländern und der Bundeszahnärztekammer hat im März 2021 einen neuen Beschluss gefasst (angelehnt an die Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu telemedizinischen Leistungen in der GOÄ, Deutsches Ärzteblatt | Jg. 117 | Heft 26 | 26. Juni 2020).

 

Der Beschluss Nr. 38 lautet folgendermaßen:

 

GOÄ-Nr. 1 analog 

Beratung durch den Arzt mittels E-Mail (Chat und SMS ausgeschlossen) 

 

GOÄ-Nr. 1 bzw. Nr. 3 originär

Beratung durch den Arzt mittels Videoübertragung (z. B. Videosprechstunde) Hinweis: Die Videoübertragung (z. B. Videosprechstunde) stellt eine besondere Ausführung der Beratung mittels Fernsprecher dar und berechtigt daher zur originären Berechnung der Ziffer. 

 

GOÄ-Nr. 2 analog 
Ausstellung von Rezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen mittels Videotelefonie, E-Mail (Chat und SMS ausgeschlossen), durch Medizinische Fachangestellte 


GOÄ-Nr. 4 analog 

Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken – als Videosprechstunde 

 

GOÄ-Nr. 60originär 

Vorstellung eines Patienten und/oder Beratung über einen Patienten in einer interdisziplinären und/oder multiprofessionellen Videokonferenz, zur Diagnosefindung und/oder Festlegung eines fachübergreifenden Behandlungskonzepts