Erstattungsservice

Wenn es bei der Erstattung Ihrer Zahnarztrechnung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe zu Rückfragen oder Unklarheiten kommt, steht Ihnen unser hausinterner Erstattungsservice zur Seite. Unsere Abrechnungsexperten unterstützen Sie schnell, fachkundig und zuverlässig.

Wir übernehmen – damit Sie sich nicht ärgern müssen

Ein typischer Fall: Sie reichen Ihre Zahnarztrechnung bei der Versicherung ein – und erhalten eine Rückmeldung, die Fragen aufwirft oder zu Kürzungen führt. Gut zu wissen: Weder Sie noch Ihre Zahnarztpraxis müssen sich allein darum kümmern. Wir sind darauf spezialisiert, die medizinische Notwendigkeit und Abrechnung Ihrer Behandlung nachvollziehbar zu begründen und übernehmen die Kommunikation – auf Wunsch in enger Abstimmung mit der Praxis. 

Wussten Sie schon?

  • Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stammt ursprünglich aus dem Jahr 1988 und wurde zuletzt 2012 angepasst. Sie bildet die Grundlage für private zahnärztliche Abrechnungen – berücksichtigt jedoch viele moderne Behandlungsmethoden und Materialien nur unzureichend. Das kann in der Erstattung zu Problemen führen.

  • Der sogenannte 3,5-fache Satz ist kein Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse. Er ist ein Gebührenfaktor innerhalb der GOZ. Einige Leistungen mit einem 3,5-fachen Satz liegen sogar unterhalb des Niveaus gesetzlicher Kassenleistungen. Der Faktor sagt also nichts über die Angemessenheit oder Höhe der Kosten im GKV-Vergleich aus – entscheidend ist der tatsächliche Aufwand der Behandlung.

Unser Angebot: Klare Antworten auf Ihre Fragen

Wenn Ihre Versicherung etwas nicht nachvollziehen kann oder Sie unsicher sind, warum ein bestimmter Betrag berechnet wurde, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir prüfen Ihre Rechnung, bereiten Begründungen auf und setzen uns für eine faire Erstattung ein – kompetent, verständlich und lösungsorientiert.

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