×

Chairside-Leistungen

Honorarverluste entgegenwirken durch genaue Definition von Chairside erbrachten zahntechnischen Leistungen, vollständige Dokumentation und richtige Berechnung. Durchgeführte zahntechnische Leistungen am Behandlungsstuhl bleiben aufgrund von Unsicherheit oder ggf. Unkenntnis häufig bei der Rechnungsstellung unbeachtet.

In diesem Seminar befassen wir uns mit der Berechnungsfähigkeit von zahntechnischen Leistungen, die am oder in der Umgebung des Behandlungsstuhls (chairside) erbracht werden. Hierzu sind entsprechende Voraussetzungen und rechtliche Bestimmungen zu beachten.  Zudem wird geklärt, ob Chairside-Leistungen nur im Rahmen der Privatbehandlung oder auch im Rahmen der vertragszahnärztlichen Behandlung (gleichartiger oder andersartiger Zahnersatz) berechnungsfähig sind. 

 

Bei Fragen oder Anmeldungen per Telefon oder Fax wenden Sie sich bitte an:

Lara Bender
Seminarorganisation
Telefon + 49 (0) 711 99373-4643
Telefax + 49 (0) 711 99373-5990

E-Mail: seminar@dzr.de

  • Zahnärzte/Zahnärztinnen
  • Zahnmedizinische Verwaltungsassisten:innen
  • Praxismanager:innenBahar Aydin

Diese Themen erwarten Sie:

  • Grundsätzliches zu § 9 GOZ /Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
  • Preiskalkulation für Chairside-Leistungen nach BEB 97
  • Anlegen von eigene BEB-Nummern für Chairside-Leistungen
  • Definition von Chairside-Leistungen im Detail
  • Viele Abrechnungsbeispiele